Skip to content

Krankenversicherung

WIR SORGEN VOR
heisst
GESUNDHEIT FÖRDERN.

Grundversicherung

Ein gesunder Mensch hat viele Träume, ein kranker nur noch einen.

Wer in der Schweiz lebt, muss grundversichert sein. Und alle Krankenversicherungen müssen in der Grundversicherung dieselben Leistungen anbieten. So schreibt es das KVG vor, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Die Idee dahinter ist, dass sich alle eine hochstehende medizinische Versorgung leisten können.

Wie kann ich meine Grundversicherung kündigen und wechseln?

1. Vergleichen Sie die Prämien

Alle Grundversicherungen in der Schweiz haben die gleichen Leistungen. Vergleichen Sie daher die Prämien der für Sie passenden Modelle.

2. Wählen Sie Ihre neue Grundversicherung aus

Entscheiden Sie sich für die Grundversicherung, die für Sie am besten passt. Egal, ob es die günstigste, die kundenfreundlichste ist.

3. Überlassen Sie uns den Wechsel Ihrer Grundversicherung

Wir bei der ESB erledigen alles für Sie. Ab hier können Sie sich zurücklehnen. Wir kündigen und wechseln für Sie Ihre Grundversicherung.

Zusatzversicherungen

Mit Zusatzversicherungen lassen sich Deckungslücken der Grundversicherung schliessen und Ihre gewünschten Bedürfnisse versichern. Reglementiert werden die Zusatzversicherungen unter anderem durch das Versicherungsvertragsgesetz (mehr unter VVG). Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.

Zu den Lücken der Grundversicherung gehören Übernahme der Kosten für Medikamente, ausserkantonale Behandlungen und Transporte.

Wichtige Zusatzversicherungen sind zum Beispiel Alternativmedizin, Zahnversicherung, Kapitalversicherungen, Brillen und Kontaktlinsen, Psychotherapie, Wahl der bevorzugten Spitalabteilung und mehr.

FAQ Grundversicherung kündigen & wechseln

Brauche ich eine Grundversicherung?
Ja, die Grundversicherung oder genauer gesagt, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch. Entscheiden Sie sich also, ihre aktuelle Krankenkasse zu kündigen, müssen Sie sich bis spätestens Ende Jahr bei einer neuen Krankenkasse anmelden.
Die Leistungen im obligatorischen Teil sind gesetzlich geregelt, also bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es vor allem bei den Prämien und der Zeit, die eine Versicherung für die Rückerstattung Ihrer Gesundheitskosten benötigt. Ebenfalls bieten die Krankenkassen verschiedene Modelle an, die sich in ihren Bestimmungen unterscheiden. Wer sich hier regelmässig informiert und einen Wechsel prüft, kann jährlich sparen.

In der Wahl und Gestaltung ihrer Modelle sind die Versicherungen relativ frei. Entsprechend viele Modelle gibt es. Bei der Wahl des Modells kommt es darauf an, ob Sie lieber eine tiefere Prämie oder höhere Wahlfreiheit wünschen. Das Modell können Sie jeweils per 1. Januar wechseln.

Die gängigsten Modelle sind:

Standardmodell

Im Standardmodell (auch traditionelles Modell genannt) haben Sie die freie Arztwahl, bezahlen aber die höchste Prämie. Dieses Modell bieten alle obligatorischen Grundversicherungen zu den gleichen Leistungen an.

Hausarzt-Modell

Im Hausarzt-Modell kontaktieren Sie – wie es der Name vermuten lässt – zuerst Ihre Hausarztpraxis. Von dieser Regel ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrollen beim Augenarzt oder Notfälle.

Dieses Model wählen Versicherte in der Schweiz am häufigsten.

HMO-Modell

Eine HMO-Praxis besteht aus Ärztinnen, Spezialisten, Allgemeinpraktikerinnen und Therapeuten, welche die medizinische Behandlung übernehmen. Versicherte in diesem Modell kontaktieren zuerst ihre HMO-Praxis, profitieren dafür von tieferen Prämien.

Telmed-Modell

Im Telmed-Modell kontaktieren Sie zuerst telefonisch die Beratungshotline Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese verweist Sie wenn nötig an eine Arztpraxis oder an ein Spital weiter. Das Telmed-Modell gehört zu den günstigsten Krankenkassenmodellen.

Vergleichen Sie die Prämien Ihrer aktuellen Krankenkasse mit denen anderer Kassen. Prüfen Sie alternative Versicherungsmodelle sowie das Sparpotenzial einer höheren Franchise. So erfahren Sie, welches für Sie die günstigste Krankenkasse ist. Danach heisst es: Kündigungsfrist beachten, bisherige Versicherung kündigen und bei der neuen Krankenkasse anmelden.
Ihre Grundversicherung können Sie mit einmonatiger Kündigungsfrist per Ende Kalenderjahr kündigen. Selten ist eine Kündigung per Ende Juni möglich. Der Wechsel ist einfach, da die neue Krankenkasse Sie nicht aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte ablehnen darf. Beachten Sie aber, dass Sie zum Wechsel der Krankenkasse alle ausstehenden Rechnungen bezahlt haben müssen.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Grundversicherung und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Leistungserbringern zu haben, bringt sogar Vorteile. So können Sie auf eine günstige Grundversicherung setzen und sich bei der Zusatzversicherung nach Ihren Bedürfnissen absichern.
Die ordentliche Franchise definiert den Betrag Ihrer Gesundheitskosten, den Sie selbst übernehmen. Als erwachsene Person haben Sie sechs Wahlmöglichkeiten zwischen CHF 300 und CHF 2500. Je höher Ihre Franchise, desto tiefer Ihre Versicherungsprämie und umgekehrt. Ein Tipp: Wählen Sie entweder die höchste oder die tiefste Franchise. Ändern können Sie Ihre Franchise jeweils zum Jahreswechsel.

Alle Grundversicherungen kommunizieren Anfang Oktober ihre neuen Prämien. Bis zum Kündigungstermin Ende November haben Sie Zeit zu wechseln. Wichtig: die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen sich bis spätestens Ende Jahr bei einer neuen Versicherung anmelden.

Vergessen Sie dabei nicht, dass die Kündigung rechtzeitig bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingetroffen sein muss.

Hier gilt es zwischen der Grundversicherung und der Zusatzversicherung zu unterscheiden. Bei der Grundversicherung haben Sie eine einmonatige Kündigungsfrist per Ende Kalenderjahr. Ihre Kündigung muss also bis Ende November eingetroffen sein.

Bei der Zusatzversicherung gilt meist eine dreimonatige Kündigungsfrist, ebenfalls per Ende Kalenderjahr. Die Kündigung müssen Sie bis Ende September Ihrer Zusatzversicherung mitgeteilt haben.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Krankenversicherung?