Krankenversicherung
WIR SORGEN VOR
heisst
GESUNDHEIT FÖRDERN.
Grundversicherung
Ein gesunder Mensch hat viele Träume, ein kranker nur noch einen.
Wer in der Schweiz lebt, muss grundversichert sein. Und alle Krankenversicherungen müssen in der Grundversicherung dieselben Leistungen anbieten. So schreibt es das KVG vor, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Die Idee dahinter ist, dass sich alle eine hochstehende medizinische Versorgung leisten können.
Wie kann ich meine Grundversicherung kündigen und wechseln?
1. Vergleichen Sie die Prämien
Alle Grundversicherungen in der Schweiz haben die gleichen Leistungen. Vergleichen Sie daher die Prämien der für Sie passenden Modelle.
2. Wählen Sie Ihre neue Grundversicherung aus
Entscheiden Sie sich für die Grundversicherung, die für Sie am besten passt. Egal, ob es die günstigste, die kundenfreundlichste ist.
3. Überlassen Sie uns den Wechsel Ihrer Grundversicherung
Wir bei der ESB erledigen alles für Sie. Ab hier können Sie sich zurücklehnen. Wir kündigen und wechseln für Sie Ihre Grundversicherung.
Zusatzversicherungen
Mit Zusatzversicherungen lassen sich Deckungslücken der Grundversicherung schliessen und Ihre gewünschten Bedürfnisse versichern. Reglementiert werden die Zusatzversicherungen unter anderem durch das Versicherungsvertragsgesetz (mehr unter VVG). Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.
Zu den Lücken der Grundversicherung gehören Übernahme der Kosten für Medikamente, ausserkantonale Behandlungen und Transporte.
Wichtige Zusatzversicherungen sind zum Beispiel Alternativmedizin, Zahnversicherung, Kapitalversicherungen, Brillen und Kontaktlinsen, Psychotherapie, Wahl der bevorzugten Spitalabteilung und mehr.
FAQ Grundversicherung kündigen & wechseln
Brauche ich eine Grundversicherung?
Auf was soll ich bei der Grundversicherung achten?
Welche Modelle gibt es bei der Grundversicherung?
In der Wahl und Gestaltung ihrer Modelle sind die Versicherungen relativ frei. Entsprechend viele Modelle gibt es. Bei der Wahl des Modells kommt es darauf an, ob Sie lieber eine tiefere Prämie oder höhere Wahlfreiheit wünschen. Das Modell können Sie jeweils per 1. Januar wechseln.
Die gängigsten Modelle sind:
Standardmodell
Im Standardmodell (auch traditionelles Modell genannt) haben Sie die freie Arztwahl, bezahlen aber die höchste Prämie. Dieses Modell bieten alle obligatorischen Grundversicherungen zu den gleichen Leistungen an.
Hausarzt-Modell
Im Hausarzt-Modell kontaktieren Sie – wie es der Name vermuten lässt – zuerst Ihre Hausarztpraxis. Von dieser Regel ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrollen beim Augenarzt oder Notfälle.
Dieses Model wählen Versicherte in der Schweiz am häufigsten.
HMO-Modell
Eine HMO-Praxis besteht aus Ärztinnen, Spezialisten, Allgemeinpraktikerinnen und Therapeuten, welche die medizinische Behandlung übernehmen. Versicherte in diesem Modell kontaktieren zuerst ihre HMO-Praxis, profitieren dafür von tieferen Prämien.
Telmed-Modell
Im Telmed-Modell kontaktieren Sie zuerst telefonisch die Beratungshotline Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese verweist Sie wenn nötig an eine Arztpraxis oder an ein Spital weiter. Das Telmed-Modell gehört zu den günstigsten Krankenkassenmodellen.
Wie kann ich die Grundversicherung wechseln?
Wie kann ich die Grundversicherung kündigen?
Muss ich die Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Krankenkasse abschliessen?
Welche Franchise soll ich wählen?
Wann soll ich die Krankenkasse wechseln?
Alle Grundversicherungen kommunizieren Anfang Oktober ihre neuen Prämien. Bis zum Kündigungstermin Ende November haben Sie Zeit zu wechseln. Wichtig: die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen sich bis spätestens Ende Jahr bei einer neuen Versicherung anmelden.
Vergessen Sie dabei nicht, dass die Kündigung rechtzeitig bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingetroffen sein muss.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Krankenkasse?
Hier gilt es zwischen der Grundversicherung und der Zusatzversicherung zu unterscheiden. Bei der Grundversicherung haben Sie eine einmonatige Kündigungsfrist per Ende Kalenderjahr. Ihre Kündigung muss also bis Ende November eingetroffen sein.
Bei der Zusatzversicherung gilt meist eine dreimonatige Kündigungsfrist, ebenfalls per Ende Kalenderjahr. Die Kündigung müssen Sie bis Ende September Ihrer Zusatzversicherung mitgeteilt haben.