Seit 100 Jahren sterben am meisten Menschen an Herzkreislaufkrankheiten
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. Zur Trauer um einen Angehörigen kommen zahlreiche administrative Aufgaben, die während dieser schweren Zeit zu bewältigen sind. Unser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte für Sie zusammen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Seite und beraten Sie bei Fragen rund um Erbschaftsabwicklung, Versicherungen und weiteren finanziellen Angelegenheiten.
Im Todesfall folgende Institutionen informieren
Neben Angehörigen, Freunden und Bekannten müssen auch diverse Behörden und Organisationen über einen Todesfall informiert werden. Insbesondere der Arbeitgeber sollten Sie umgehend verständigen. Der Arbeitgeber informiert die Unfallversicherung und in der Regel auch die Pensionskasse. Auch der AHV muss der Tod des Versicherten gemeldet werden.
Wohnte der Verstorbene zur Miete, nehmen Sie Kontakt zum Vermieter auf und kündigen entweder die Wohnung zum nächsten Termin oder lassen den Mietvertrag auf einen Hinterbliebenen umschreiben. War der Verstorbene Mitglied bei Vereinen oder Institutionen, müssen die Mitgliedsverträge gekündigt werden. Bei Ausländern ist zudem das zuständige Konsulat zu benachrichtigen.
Bank- und Postkonto
AHV und Versicherungen
Besteht Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenden Sie sich möglichst schnell an die Ausgleichskasse des Verstorbenen. Diese stellt Ihnen ein Antragsformular zu. Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, wird die Ausgleichskasse die Rentenbezüge aufheben oder neu berechnen.
Darüber hinaus sind die Krankenkasse sowie Unfall- und Lebensversicherung des Verstorbenen zu informieren. Prüfen Sie, welche Leistungen bei der Unfall- und Lebensversicherung abgesichert sind und welche Unterlagen zur Auszahlung benötigt werden. Gehen Sie anschliessend die weiteren Versicherungsverträge des Verstorbenen durch. Enden die Policen durch den Tod nicht automatisch, lassen Sie die Versicherungen aufheben.