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Selbstständigkeit

Gut geschützt in die Selbständigkeit dank Weitsicht und Planung

Welche Unternehmensform eignet sich für Sie?

Der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit besteht in der Auswahl der geeigneten Unternehmensform. Möchten Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH? Wir beraten Sie und finden heraus, welche Unternehmensform zu Ihrem Vorhaben passt.

Welche Versicherungen benötigen Sie als Selbstständiger?

Als Selbstständiger sind Sie selbst für Ihre Absicherung verantwortlich. Verpflichtend sind der Beitritt zu einer Ausgleichskasse für Beiträge zur Altersvorsorge, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung sowie der Abschluss einer Basis-Krankenversicherung. Für Ihr Unternehmen benötigen Sie ferner eine Betriebshaftpflicht und geeignete Versicherungen für Anlagen und Sachwerte.

Damit Sie für alle Eventualitäten bestens abgesichert sind, empfehlen sich darüber hinaus die folgenden Versicherungen:

– freiwillige Krankenzusatzversicherungen
– Unfallversicherung
– Tagegeldversicherung
– private Altersvorsorge
– betriebliche Rechtsschutzversicherung

Abhängig von der Art des Unternehmens können weitere Versicherungen sinnvoll sein. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, müssen Sie diese ebenfalls absichern.

Der Schutz bei Erwerbsunfähigkeit sowie auch die Altersvorsorge werden in der Anfangsphase einer Firmengründung oft vernachlässigt, da andere Themen vermeintlich mehr drängen. Dabei sind Firmengründer, Mitarbeitende und deren Angehörige von Anfang an hohen finanziellen Risiken ausgesetzt: Sie können beispielsweise jederzeit schwer erkranken oder verunfallen. Das hat auch Folgen für die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeitenden. Die zu tragenden Risiken hängen von der gewählten Unternehmensform ab. Firmengründer haften zudem für Ihre Produkte – das ist ein weiteres mögliches finanzielles Risiko, das Sie nicht unterschätzen sollten.

Selbstständigkeit klug planen

Welches Kapital kann ich zur Gründung nutzen?
Bevor Sie mit Ihrer Firma Geld verdienen, müssen Sie investieren: Ein Jungunternehmen benötigt in der Regel Kapital. Gründen Sie eine Personengesellschaft, dürfen Sie hierfür die angesparte Freizügigkeitsleistung aus der 2. Säule verwenden. Bei einer AG oder einer GmbH ist das nicht erlaubt. Ob Sie Ihr gespartes Vorsorgekapital aus der 2. und/oder 3. Säule tatsächlich in Ihr Unternehmen investieren wollen, sollte jedoch gut überlegt sein.
Ab einer gewissen Lohnhöhe müssen Sie Ihre Mitarbeitenden versichern. Grundsätzlich sind alle AHV-pflichtigen Personen mit einem Jahreslohn über der sogenannten Eintrittsschwelle dem BVG unterstellt. Diese liegt aktuell bei CHF 21 330 (Stand 2020).
  • Absicherung für Sie oder Ihre Unternehmung       
  • Altersvorsorge
  • Pensionskasse/BVG
  • Steueroptimierung
  • Sachversicherung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Vermögensaufbau/-ausbau

Wir bieten Ihnen persönliche Beratung an und zwar speziell für Ihre persönlichen Bedürfnisse