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Sind Sie Inhaber/in einer Aktiengesellschaft?

ESB der richtige Partner in Sachen Vorsorge und Versicherungen für Ihre AG

AG - Aktiengesellschaft

Als Unternehmer müssen Sie sich um die wichtigen Dinge kümmern: Kunden gewinnen, Umsatz erzielen und wachsen. Für Versicherungen und Vorsorge bleibt da oft wenig Zeit. Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Fragen und finden die passende Lösung für Sie, um Ihr Unternehmen optimal abzusichern.

Einige Versicherungen sind für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen ist jedoch der Unternehmer selbst dafür verantwortlich, mit den nötigen Versicherungen vorzusorgen.

Sind Sie Inhaber einer AG gelten Sie aus versicherungstechnischer Sicht als Arbeitnehmer und haben sich zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Berufsunfallversicherung (BUV), der Pensionskasse (ab einem Jahreseinkommen von 25’510 Franken) sowie in der Nichtberufsunfallversicherung zu versichern.

Diese Versicherungen sind für Ihre Aktiengesellschaft wichtig

Berufliche Vorsorge (BVG)
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Betriebshaftpflichtversicherung

Diese Versicherungen empfehlen wir Ihnen zusätzlich

Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG
Rechtsschutzversicherung
Betriebliche Sachversicherung

Diese Versicherungen runden Ihren Schutz je nach Tätigkeit ab

Berufshaftpflichtversicherung
Organhaftpflichtversicherung
Cyber-Versicherung
Technische Versicherung
Transportversicherung
Frachtführerhaftpflichtversicherung
Inventarversicherung

Personenversicherungen

Das Unternehmen muss für seine Arbeitnehmenden Versicherungen im Fall von Arbeitsunfällen, längeren Krankheiten, Tod oder Invalidität abschliessen. Gerade in kleineren Betrieben kann der Ausfall von Mitarbeitenden rasch zu existenziellen Problemen führen. Deshalb ist auch eine Krankentaggeldversicherung für KMU sehr empfehlenswert.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Der Anschluss an eine Pensionskasse ist laut Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zwingend vorgeschrieben. Die zweite Säule ermöglicht es, Kapital für die Pensionierung anzusparen, enthält jedoch auch eine Versicherungskomponente, die die beiden Risiken Invalidität und Tod deckt.

Unfallversicherung (UVG)

Gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) muss das Unternehmen für alle Mitarbeitenden eine Unfallversicherung abschliessen. Diese obligatorische Versicherung deckt die medizinischen Kosten im Zusammenhang mit einem Unfall sowie die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung.

Beispiel: Ein Arbeiter erleidet auf einer Baustelle einen Unfall. Er muss operiert werden und muss 4 Wochen im Spital bleiben. Ausserdem ist er sechs Wochen lang arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung übernimmt die medizinischen Kosten und zahlt ab dem dritten Tag Taggeld.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Bei einem Krankheitsfall ist der Arbeitgeber gemäss OR verpflichtet, den Lohn weiterhin zu entrichten. Die Krankentaggeldversicherung versichert diese Lohnfortzahlung und entlastet den Arbeitgeber von den unkalkulierbaren Konsequenzen dieser gesetzlichen Pflicht.

Beispiel: Ein Mitarbeiter erkrankt und wird arbeitsunfähig. Das Taggeld wird nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist bezahlt.

Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG

Diese freiwillige Versicherung ergänzt die obligatorische Unfallversicherung. Es können zusätzliche Dienstleistungen versichert werden, zum Beispiel stationäre Behandlungen in der halbprivaten Abteilung oder die Übernahme von Spitalkosten im Ausland.

Beispiel: Ein Landschaftsgärtner erleidet während der Arbeit einen Schienbeinbruch. Die Ergänzungsversicherung zum UVG übernimmt die Behandlung in der halbprivaten Abteilung.

Betriebsversicherungen

Als Unternehmer sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört deshalb in fast allen Branchen zum Grundbedarf. Sie schützt nicht nur vor Schäden, die aus betrieblichen Abläufen oder durch selbst hergestellte Produkte entstehen, sondern auch vor solchen, für die Sie als Mieter oder Eigentümer von Geschäftsimmobilien haftbar sind.

Betriebshaftpflicht

Die betriebliche Haftpflichtversicherung bezahlt gerechtfertigte Schadenersatzforderungen Dritter und wehrt ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab. Beispiel: Durch Ihre Arbeitstätigkeit beschädigen Sie in der Wohnung eines Kunden einen teuren Fernseher, ein teures Möbelstück oder eine Vase welche ersetzt werden muss.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreites die Kosten für das Gericht, Anwälte, Expertisen und Gutachter.

Cyber-Versicherung

Die Cyber-Versicherung bezahlt die eigenen entstandenen Kosten aufgrund einer Cyber-Attacke, insbesondere die Kosten für die Systemwiederherstellung. Sie deckt ausserdem den entstandenen Umsatzausfall sowie die begründeten Haftpflichtansprüche Dritter.

Sachversicherungen

Je nach Betrieb sind in diesem Bereich mehr oder weniger Versicherungen sinnvoll. Hier ist eine gründliche Risikoanalyse wichtig, da es mitunter um grosse Summen geht. Eine Unterversicherung könnte Ihr Unternehmen daher in Schwierigkeiten bringen.

Inventarversicherung

Ihr Inventar, wie Waren und Einrichtungen, ist gegen Feuer, Naturgewalten (z.B. Lawinen oder Steinschlag), Diebstahl, Wasser (z.B. Leitungsbruch) und Glasbruch versichert.
In der Ausprägung «All Risks» geht die Inventarversicherung einen Schritt weiter und schützt vor sämtlichen plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigungen.

Technische Versicherung

Eine technische Versicherung deckt die Reparatur oder den Ersatz von IT-Anlagen, Maschinen und Apparaten nach einer plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigung wie z.B. Sturz, Eindringen von Fremdkörpern oder Kurzschluss.
Beispiel: Der Computer fällt während der Arbeitszeit von Tisch und wird beschädigt.

Transportversicherung

Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen Verlust und Beschädigung Ihrer Waren auf dem Transport.

Frachtführerhaftpflicht

Die Frachtführerhaftpflicht schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Konsequenzen, die durch die Beschädigung oder den Verlust von transportierten Waren Dritter entstehen.

Beispiel: Eine Umzugsfirma bremst während des Transport und beschädigt durch das bremsen das Mobiliar des Kunden.

Die Aktiengesellschaft zusammengefasst

Mit einer Aktiengesellschaft kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem geniesst sie in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Die Inhaber, also Aktionäre, der AG haften nicht mit dem privaten Vermögen.

Für die Gründung wird mindestens eine Person benötigt. Dies kann auch ein anderes Unternehmen sein.

Das Gründungskapital kann in Bargeld oder auch in Form einer Sacheinlage einbezahlt werden, d.h. Sie bringen an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die Gesellschaft ein.

Mindestkapital

CHF 100'000; mind. CHF 50'000 müssen liberiert werden, also als Einlage einbezahlt

Verwendungszweck

Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen

Vorteile

Anonymität der Aktionäre und Investoren
Ausschliessliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen
Einfache Übertragung der Aktien

Nachteile

Hohe Kosten
Anforderungen Mindestkapital
Doppelbesteuerung

Haben Sie Fragen rund um das Thema Vorsorge und Versicherungen für Ihre Aktiengesellschaft?