Skip to content

Unfallversicherung

WIR SORGEN VOR
heisst
ABGESICHERT FÜR DEN FALL DER FÄLLE.

Der Abwart stürzt von der Leiter und bricht sich den Knöchel. Auf dem Weg zur Arbeit übersieht Ihre Buchhalterin die Vorfahrt und liegt jetzt im Spital. Ihren Angestellten kann immer etwas passieren. Und das kann für alle Beteiligten teuer werden. Deshalb ist eine Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch. Jeder Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschliessen. Sie kommt bei Unfällen im und ausserhalb des Betriebes auf. Zum Beispiel mit Taggeldzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit oder durch die Übernahme von Heilungskosten und Rentenzahlungen. Für die ersten zwei Tage nach einem Unfall bezahlen Sie als Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab dem dritten Tag springen wir ein. Und in Fällen von lange andauernder Arbeitsunfähigkeit werden die Leistungen nach UVG mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) koordiniert.

Gut zu wissen:

Die obligatorische Unfallversicherung deckt maximal 80 % des letzten Lohnes ab – bis zum UVG-Maximum von CHF 148 200 (Stand 01.01.2019). Diese Lücke schliesst eine UVG Zusatzversicherung. Damit man nicht auch noch finanziell kürzertreten muss.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Ganz egal, ob Ihr Unternehmen Angestellte mit Voll- oder Teilzeitpensum beschäftigt, ob Sie Praktikantinnen und Praktikanten haben, Auszubildende oder auch Personal, dass Sie in Ihrem Privathaushalt bei der Arbeit unterstützt – für alle Angestellten ist die Unfallversicherung gemäss UVG obligatorisch.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz. Auch solche im Nebenerwerb sowie Hausangestellte, Reinigungspersonal, Praktikanten und Lernende. Obligatorisch versichert sind grundsätzlich auch Familienmitglieder des Arbeitgebers. Selbstständige hingegen unterliegen nicht der UVG-Pflicht – ebenso wenig Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen und keine AHV-Beiträge bezahlen. Diese können sich freiwillig versichern.

Gut zu wissen:

Gegen Berufsunfälle (BU) sind alle Angestellten versichert. Gegen Nichtberufsunfälle (NBU) nur Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind.

Personen, die vorübergehend oder dauerhaft aus der obligatorischen Unfallversicherung ausscheiden, können die Nichtberufsunfallversicherung durch Abschluss einer Abredeversicherung für die Dauer von maximal 6 Monaten verlängern.

UVG – für alle da

Was beinhaltet die Unfallversicherung gemäss UVG?

  • Ambulante Heilbehandlung – Der Verkäufer hat sich den Fuss gebrochen und trägt jetzt einen Gips.
  • Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung – Die Lernende verletzt sich beim Fussballspielen das Kreuzband.
  • Reise-, Transport- und Rettungskosten – Die Verkaufsleiterin hat einen Unfall auf dem Weg zu einer Tagung im Ausland.
  • 80 % Taggeld ab dem dritten Tag. Bis zum UVG-Maximum – Der Personalchef fällt nach einen Autounfall für längere Zeit aus.
  • Invaliden- und Hinterlassenenrenten – Die IT-Spezialistin verunglückt auf dem Heimweg und hinterlässt eine dreiköpfige Familie.
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung – Die Küchenhilfe erleidet nach einem Sturz beim Skifahren eine bleibende Beeinträchtigung.

Berufsunfall, Berufskrankheit und Nichtberufsunfall

Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs, während Arbeitspausen und direkt vor oder nach der Arbeitszeit ereignen. Krankheiten, die überwiegend auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind – etwa durch das Einatmen schädigender Stoffe – sind als Berufskrankheiten definiert. Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle beim Sport, im Haushalt oder Verkehr werden als Nichtberufsunfälle gewertet.

Aber: Für Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihrem Personal einen soliden Schutz. Mit der UVG-Zusatzversicherung können Sie diesen individuell weiter ausbauen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, deren Verdienst oberhalb des UVG-Höchstlohns liegt oder Sie Ihr Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt als besonders sozial positionieren möchten.

Die ESB bietet dank verschiedenen Partnern Ihnen im Rahmen der Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ) ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Paket aus folgenden Leistungen.

Leistungen der UVG Zusatzversicherung

Spitalaufenthalt:

Versichert werden hier die Mehrkosten für die Pflegeleistungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung.

Auslandsdeckung:

Mit der zusätzlichen Versicherung erhalten Verunfallte Kostengutsprachen für medizinische Behandlungen im Ausland, rund um die Uhr.

Taggeld:

Deckung bereits ab dem ersten Tag – auch für die Lohnanteile über dem UVG-Maximum.

Kombinationsrabatt:

Wir kombinieren die Leistungen Ihrer Unfallversicherung nach UVG, UVGZ, Krankentaggeldversicherung und weiteren Ergänzungen in einem Paket mit Rabatt.

Invaliditäts- und Todesfallkapital:

Um Sie und/oder Ihre Hinterbliebenen zusätzlich abzusichern, können bei Invalidität und Todesfall zusätzliche Kapitalien versichert werden.

Ausschlussdeckung:

Der Versicherungsschutz gilt auch bei bestimmten Ausschlüssen der obligatorischen Unfallversicherung, etwa wegen Wagnis oder Grobfahrlässigkeit.

Renten:

Auch Lohnanteile über dem versicherbaren Höchstlohn können versichert werden, damit besteht auch für diesen Lohnanteil Anspruch auf eine Invaliditätsrente. Daneben bezahlen einige Versicherungen eine Hinterlassenenrente für Lebenspartner in Höhe von bis zu 40 % des versicherten Lohns.

An einem Beratungsgespräch interessiert?