Sachversicherung
WIR SORGEN VOR
heisst FINANZIELLEN SCHADEN VERMEIDEN.
Was deckt die Sachversicherung ?
Inventar clever absichern.
Gesetzeslage Bis auf die Pflicht zur Absicherung gegen Feuer- und Elementargefahren in einigen Kantonen ist der Abschluss einer Sachversicherung für Unternehmen überall in der Schweiz freiwillig.
Versicherte Sachen
Inventar:
Für das Betriebs-, Lager- und Büromobiliar sowie Werkzeuge, aber auch für Maschinen und Betriebsfahrzeuge besteht umfassender Schutz.
Geldwerte:
Geldwerte des Versicherungsnehmenden sind gedeckt. Dazu zählen beispielsweise Bargeld, Wertpapiere und Sparhefte, Kredit- und Kundenkarten oder unterzeichnete Checkformulare.
Eigentum Dritter:
Mitversichert sind ebenfalls geleaste oder gemietete und von Dritten anvertraute Sachen.
Versicherte Risiken
Feuer:
Gedeckt sind Schäden aus Feuergefahren. Dazu zählen beispielsweise Brände, Schäden infolge plötzlicher Rauchentwicklung, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löscharbeiten verursachte Wasserschäden. Die Feuerversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden, welche von abstürzenden oder notlandenden Luft- und Raumfahrzeugen verursacht werden.
Elementarschäden:
Die Folgen eines Unwetters wie zum Beispiel Sturm oder Hagel sowie von Hochwasser oder Überschwemmung, Lawine, Erdrutsch, Felssturz, Schneedruck oder Steinschlag gehören zum Versicherungsumfang.
Erdbeben:
Schäden, die durch tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden, sind ebenso versicherbar.
Einbruchdiebstahl und Beraubung:
Die Sachversicherung deckt materielle Verluste infolge von Einbrüchen mit Diebstahl und Beraubungen, nicht jedoch infolge von spurlosem Abhandenkommen, so genanntem einfachen Diebstahl.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sachversicherung und Gebäudeversicherung?
Ich bin als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen und arbeite von zuhause aus. Reicht die private Hausratversicherung, um Büro und Warenlager meines digitalen Webshops umfassend zu schützen?
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat, das heisst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen, die der versicherten Privatperson gehören. Berufsutensilien sind eingeschränkt mitversichert, jedoch ohne Handelswaren, Halb- und Fertigfabrikate sowie festinstallierte Einrichtungen und Installationen zur Berufsausübung. Dies bedeutet, sämtliche Berufsutensilien, welche zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden, sind bis zu einer Summe von CHF 20 000.– versichert, nicht jedoch zur Veräusserung angebotene Waren («Warenlager»).
Es empfiehlt sich deshalb, eine separate Sachversicherung, lautend auf den Firmennamen bzw. die Einzelunternehmerin oder den Einzelunternehmer, abzuschliessen.