Krankentaggeldversicherung
WIR SORGEN VOR
heisst
EIGENES UNTERNEHMEN FINANZIELL ENTLASTEN.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen, wenn Ihre Angestellten krank werden (OR 324a). Ohne die richtige Versicherung kann das zu einer finanziellen Belastung werden. Mit einer Krankentaggeldversicherung für Arbeitgeber sind Sie auf der sicheren Seite.
Wenn Sie wegen Krankheit auf Ihre besten Mitarbeitenden verzichten müssen, ist das bereits eine Herausforderung. Wenn die fehlende Arbeitsleistung auch noch finanzielle Folgen für Ihr Unternehmen hat, wiegt das doppelt schwer. Für Entlastung sorgt die Krankentaggeldversicherung.
Wer braucht die Krankentaggeldversicherung?
Wenn Angestellte wegen Krankheit oder Mutterschaft für längere Zeit arbeitsunfähig sind, kann die gesetzliche oder vertragliche Lohnfortzahlungspflicht Unternehmen schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Dieses Kostenrisiko möchten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber minimieren, Ihre Arbeitnehmenden wiederum wollen im Fall einer ernsthaften Erkrankung vor allem eins: ohne Existenzängste genesen.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, ist das schon schlimm genug. Unsere Krankentaggeldversicherung, auch Lohnausfallversicherung genannt, sorgt dafür, dass zur fehlenden Arbeitskraft nicht auch noch eine finanzielle Belastung hinzukommt. Nach der vereinbarten Wartefrist erhalten Sie als Arbeitgeber die versicherten Krankentaggeldleistungen, um den Lohn weiterhin bezahlen zu können. Und zwar in der Regel bis zu 730 Tage lang.
Falls der oder die erkrankte Mitarbeitende Anspruch auf Leistungen aus der Invalidenversicherung (1. Säule) hat, werden diese für gewöhnlich nach einem Jahr ausbezahlt und mit den Leistungen der Krankentaggeldversicherung bis zur vereinbarten Höhe koordiniert. Eine zusätzliche Invalidenrente aus dem
BVG (2. Säule)
kann unter bestimmten Voraussetzungen während der Auszahlung des Krankentaggelds aufgeschoben werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
Wer zahlt die Prämie der Krankentaggeldversicherung?
Wie lange hat man bei Arbeitsunfähigkeit gesetzlich Recht auf Lohn (ohne Krankentaggeldversicherung)?
Reicht die betriebliche Unfallversicherung nicht aus?
Darf ich als Arbeitgeber erkrankten Mitarbeitenden kündigen?
Wer zahlt, wenn ich gekündigt habe, unverschuldet krank werde und auch über die Kündigungsfrist hinaus arbeitsunfähig bin?
Wenn der Arbeitgeber keine Versicherung hat, muss er entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Länge des Anstellungsverhältnisses, Arbeitsort) selbst der Lohnfortzahlungspflicht nachkommen. Mit einer Krankentaggeldversicherung wird der Arbeitgeber nach Ablauf der individuell festgelegten Wartefrist von der Lohnfortzahlung befreit, und die Versicherung zahlt bis zur Genesung bzw. maximal 730 Taggelder – auch wenn die versicherte Person nicht mehr im Betrieb tätig ist bzw. ihr gekündigt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen einer Summen- und einer Schadenversicherung?
Bei der Summenversicherung ist die Höhe der Leistung der Versicherung vertraglich genau festgelegt. Tritt ein Schadenfall ein, erhält der Geschädigte die vertraglich vereinbarte Summe, unabhängig davon, ob tatsächlich entsprechende Kosten oder Verluste entstanden sind. Bei einer Schadenversicherung ersetzt der Versicherer im Versicherungsfall den entstandenen Schaden bzw. zahlt den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wobei Leistungen Dritter (z. B. IV) angerechnet werden.