Betriebs und Berufshaftpflicht
WIR SORGEN VOR
heisst ALLES UNTER KONTROLLE HABEN
Sie können kaum alles in Ihrem Unternehmen kontrollieren. Aber Sie können dafür sorgen, dass Ihr Vermögen bei Schadenersatzansprüchen Dritter geschützt ist. Mit unserer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung bleiben Sie handlungsfähig. Schliesslich sollen Sie sich ganz auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Unternehmen führen.
Die Betriebshaftpflicht verfolgt den gleichen Zweck wie die Privathaftpflichtversicherung: Sie schützt einen Betrieb vor den finanziellen Folgen, zu denen es kommen kann, wenn eine Firma ihren Kundinnen und Kunden oder anderen Externen unbeabsichtigt Schaden zufügt. Sie zählt zu den freiwilligen Geschäftsversicherungen, ist jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll, das aufgrund seiner betrieblichen Tätigkeit haftbar gemacht werden kann. Und das können, unabhängig von der Gesellschaftsform, praktisch alle: Selbständige und KMU sowie Betriebe jeder Grösse.
Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie gegen folgende Schäden und Risiken:
Versicherte Schäden
Personenschäden: Als Personenschäden gelten die Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigungen von Menschen.
Sachschäden
Darunter fallen die Zerstörung, Beschädigung oder der Verlust von Sachen, die Drittpersonen gehören.
Folgevermögensschäden
Als solche gelten Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.
Ihr Betrieb als Beispiel
Ein Arbeiter wird durch eine defekte Maschine schwer verletzt. Das kann teuer werden. Hier springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Ihre Produkte als Beispiel
Bei der Produktion gelangen Glassplitter in Ihre Brötchen, diese Brötchen gelangen dann bei den Konsumenten und diese werden dann medizinisch behandelt aufgrund der Brötchen mit den Glassplittern. In solchen Situationen steht Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung bei Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Ihren fehlerhaften Produkten zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
Wer schliesst die Organhaftpflichtversicherung ab?
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft;
die Mitglieder und Mitgliederinnen der Verwaltung einer Genossenschaft;
der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin einer GmbH;
die Vorstandsmitglieder und -mitgliederinnen von Vereinen;
Stiftungsräte;
Angehörige der Geschäftsleitung und Direktion (inkl. Interims-Management);
Gründer bzw. Gründerinnen einer GmbH oder AG;
Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt;
Liquidatoren bei einer freiwilligen Liquidation.