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Steuern sparen mit der 3. Säule

WIR SORGEN VOR
heisst
WENIGER RAUS, MEHR REIN.

Nutzen Sie selbstbestimmt die Möglichkeiten der privaten Vorsorge zur Steuerersparnis.

Steuern sparen und zugleich fürs Alter vorsorgen – so machen Sie mehr aus Ihrem Geld und blicken mit Zuversicht in die finanzielle Zukunft. Möglich wird dies durch verschiedene Steuererleichterungen für die private Vorsorge der 3. Säule sowie für Wohneigentum.

-Mit der Säule 3a kann man jährlich bis zu CHF 2000 Steuern sparen
-Rund 12% des Bruttoeinkommens eines Haushaltes werden für Steuern ausgegeben
-Die Säule 3a wird bei der Auszahlung zu einem separaten und günstigeren Satz versteuert

Steuern sparen mit der 3. Säule

Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?

Die Einzahlungen in der Säule 3a können Sie in der Steuererklärung vollumfänglich von Ihrem Einkommen abziehen. Je nach Kanton, Einkommen und Höhe des eingezahlten Betrags reduzieren Sie dadurch Ihre Steuerrechnung um jährlich bis zu CHF 2 000. Gleichzeitig sorgen Sie finanziell vor. Eine Einzahlung lohnt sich daher auf jeden Fall. Der Maximalbetrag, den Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen können, liegt momentan bei CHF 6 883 (2021). Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 34 416 pro Jahr einzahlen.

Ihre Steuervorteile im Überblick

Sie können die Einzahlungen in die Säule 3a vom Einkommen abziehen. So reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen und somit Ihre Steuerrechnung.

Das 3a-Guthaben ist samt den Erträgen bis zur Pensionierung von der Besteuerung ausgenommen.

Bei der Auszahlung wird das 3a-Kapital vom übrigen Einkommen getrennt berechnet und zu einem tieferen Satz besteuert.

Wie kann ich mit der Säule 3b Steuern sparen?

Die Einzahlungen in die Säule 3b können in den meisten Kantonen nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür sind die späteren Auszahlungen steuerfrei. Während der Laufzeit werden allerdings die Rückkaufswerte der Policen als Vermögen besteuert.

Wie spare ich mit Vermögensaufbau Steuern?

Steuerlich interessant sind in der Säule 3b vor allem vermögensbildende Kapitalversicherungen. Die Einzahlungen lassen sich zwar in aller Regel nicht steuerlich absetzen und während der Laufzeit wird der Rückkaufswert als Vermögen besteuert. Doch bei der Auszahlung ist dann das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei – vorausgesetzt, die gesetzlichen Bedingungen werden eingehalten.

Steuern sparen mit als Eigenheimbesitzer

Welche Steuervorteile haben Eigenheimbesitzer?

Steuern sparen mit indirekter Amortisation

Sie können die 2. Hypothek direkt zurückzahlen und so Ihre Hypothekarschuld Jahr für Jahr reduzieren – oder Sie amortisieren indirekt. Für die indirekte Amortisation schliessen Sie eine kapitalbildende Versicherung (Säule 3a) ab. Diese verpfänden Sie Ihrer Bank oder Versicherungsgesellschaft. Die jährlichen Amortisationszahlungen zahlen Sie als Prämie in die Säule 3a ein. Mit dem angesparten Kapital zahlen Sie die 2. Hypothek dann auf einmal zurück, wenn Sie fällig wird. Das hat folgende steuerliche Vorteile für Sie:

Sie können die Hypothekarzinsen auf den gesamten Betrag bis zur Rückzahlung der 2. Hypothek vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Sie dürfen die gesamte Hypothekarschuld bis zur Rückzahlung der 2. Hypothek von Ihrem steuerbaren Vermögen abziehen.

Auch die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Die Vorsorgegelder werden bei der Auszahlung zu einem Vorzugszinssatz versteuert.

Sie haben die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit mit Ihrer Amortisationspolice mitversichert.

Mit steuergünstigem Unterhalt sparen

Ein neuer Fassadenanstrich, neue Bodenbeläge – die Kosten für solche aufwändigen Unterhaltsarbeiten können Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen. Entsteht dabei allerdings ein Mehrwert – etwa, wenn Sie Laminat durch Parkett ersetzen –, dann ist dieser Teil der Kosten nicht steuerlich abzugsberechtigt. Bei der Art des Abzugs in Ihrer Steuerklärung haben Sie die Wahl: Sie machen entweder die effektiven Kosten geltend oder Sie ziehen die vorgegebene Pauschale ab. Die Pauschalen sind kantonal unterschiedlich. Vielerorts gilt: Ist die Liegenschaft weniger als 10 Jahre alt, beträgt die Pauschale 10 Prozent des Eigenmietwerts, bei älteren Liegenschaften 20 Prozent.

Und hier noch einige Tipps:

Es lohnt sich nicht, jedes Jahr ein bisschen in den Unterhalt zu investieren. Die Pauschale können Sie auch abziehen, wenn Sie keinen Franken aufgewendet haben. Nehmen Sie deshalb idealerweise in einem Jahr mehrere kleinere Arbeiten zusammen und ziehen Sie dann die effektiven Kosten ab, wenn sie die Pauschale übersteigen.

 Achten Sie darauf, dass die Kosten Ihr steuerbares Einkommen nicht übersteigen. Ein Abzug auf unter null bringt keine Vorteile. Verteilen Sie grössere Arbeiten stattdessen auf zwei Jahre. Dann können Sie Ihr steuerbares Einkommen zweimal reduzieren.

Lassen Sie sich jetzt beraten von einer ESB Expertin oder einem unserer Experten.