Sind Sie Inhaber/in einer Aktiengesellschaft?
ESB der richtige Partner in Sachen Vorsorge und Versicherungen für Ihre AG
AG - Aktiengesellschaft
Als Unternehmer müssen Sie sich um die wichtigen Dinge kümmern: Kunden gewinnen, Umsatz erzielen und wachsen. Für Versicherungen und Vorsorge bleibt da oft wenig Zeit. Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Fragen und finden die passende Lösung für Sie, um Ihr Unternehmen optimal abzusichern.
Einige Versicherungen sind für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen ist jedoch der Unternehmer selbst dafür verantwortlich, mit den nötigen Versicherungen vorzusorgen.
Sind Sie Inhaber einer AG gelten Sie aus versicherungstechnischer Sicht als Arbeitnehmer und haben sich zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Berufsunfallversicherung (BUV), der Pensionskasse (ab einem Jahreseinkommen von 25’510 Franken) sowie in der Nichtberufsunfallversicherung zu versichern.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Betriebshaftpflichtversicherung
Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG
Rechtsschutzversicherung
Betriebliche Sachversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Organhaftpflichtversicherung
Cyber-Versicherung
Technische Versicherung
Transportversicherung
Frachtführerhaftpflichtversicherung
Inventarversicherung
Personenversicherungen
Das Unternehmen muss für seine Arbeitnehmenden Versicherungen im Fall von Arbeitsunfällen, längeren Krankheiten, Tod oder Invalidität abschliessen. Gerade in kleineren Betrieben kann der Ausfall von Mitarbeitenden rasch zu existenziellen Problemen führen. Deshalb ist auch eine Krankentaggeldversicherung für KMU sehr empfehlenswert.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Anschluss an eine Pensionskasse ist laut Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zwingend vorgeschrieben. Die zweite Säule ermöglicht es, Kapital für die Pensionierung anzusparen, enthält jedoch auch eine Versicherungskomponente, die die beiden Risiken Invalidität und Tod deckt.
Unfallversicherung (UVG)
Gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) muss das Unternehmen für alle Mitarbeitenden eine Unfallversicherung abschliessen. Diese obligatorische Versicherung deckt die medizinischen Kosten im Zusammenhang mit einem Unfall sowie die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung.
Beispiel: Ein Arbeiter erleidet auf einer Baustelle einen Unfall. Er muss operiert werden und muss 4 Wochen im Spital bleiben. Ausserdem ist er sechs Wochen lang arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung übernimmt die medizinischen Kosten und zahlt ab dem dritten Tag Taggeld.
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Bei einem Krankheitsfall ist der Arbeitgeber gemäss OR verpflichtet, den Lohn weiterhin zu entrichten. Die Krankentaggeldversicherung versichert diese Lohnfortzahlung und entlastet den Arbeitgeber von den unkalkulierbaren Konsequenzen dieser gesetzlichen Pflicht.
Beispiel: Ein Mitarbeiter erkrankt und wird arbeitsunfähig. Das Taggeld wird nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist bezahlt.
Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG
Diese freiwillige Versicherung ergänzt die obligatorische Unfallversicherung. Es können zusätzliche Dienstleistungen versichert werden, zum Beispiel stationäre Behandlungen in der halbprivaten Abteilung oder die Übernahme von Spitalkosten im Ausland.
Beispiel: Ein Landschaftsgärtner erleidet während der Arbeit einen Schienbeinbruch. Die Ergänzungsversicherung zum UVG übernimmt die Behandlung in der halbprivaten Abteilung.
Betriebsversicherungen
Betriebshaftpflicht
Die betriebliche Haftpflichtversicherung bezahlt gerechtfertigte Schadenersatzforderungen Dritter und wehrt ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab. Beispiel: Durch Ihre Arbeitstätigkeit beschädigen Sie in der Wohnung eines Kunden einen teuren Fernseher, ein teures Möbelstück oder eine Vase welche ersetzt werden muss.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreites die Kosten für das Gericht, Anwälte, Expertisen und Gutachter.
Cyber-Versicherung
Die Cyber-Versicherung bezahlt die eigenen entstandenen Kosten aufgrund einer Cyber-Attacke, insbesondere die Kosten für die Systemwiederherstellung. Sie deckt ausserdem den entstandenen Umsatzausfall sowie die begründeten Haftpflichtansprüche Dritter.
Sachversicherungen
Je nach Betrieb sind in diesem Bereich mehr oder weniger Versicherungen sinnvoll. Hier ist eine gründliche Risikoanalyse wichtig, da es mitunter um grosse Summen geht. Eine Unterversicherung könnte Ihr Unternehmen daher in Schwierigkeiten bringen.
Ihr Inventar, wie Waren und Einrichtungen, ist gegen Feuer, Naturgewalten (z.B. Lawinen oder Steinschlag), Diebstahl, Wasser (z.B. Leitungsbruch) und Glasbruch versichert.
In der Ausprägung «All Risks» geht die Inventarversicherung einen Schritt weiter und schützt vor sämtlichen plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigungen.
Eine technische Versicherung deckt die Reparatur oder den Ersatz von IT-Anlagen, Maschinen und Apparaten nach einer plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigung wie z.B. Sturz, Eindringen von Fremdkörpern oder Kurzschluss.
Beispiel: Der Computer fällt während der Arbeitszeit von Tisch und wird beschädigt.
Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen Verlust und Beschädigung Ihrer Waren auf dem Transport.
Die Frachtführerhaftpflicht schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Konsequenzen, die durch die Beschädigung oder den Verlust von transportierten Waren Dritter entstehen.
Beispiel: Eine Umzugsfirma bremst während des Transport und beschädigt durch das bremsen das Mobiliar des Kunden.
Die Aktiengesellschaft zusammengefasst
Mit einer Aktiengesellschaft kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem geniesst sie in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Die Inhaber, also Aktionäre, der AG haften nicht mit dem privaten Vermögen.
Für die Gründung wird mindestens eine Person benötigt. Dies kann auch ein anderes Unternehmen sein.
Das Gründungskapital kann in Bargeld oder auch in Form einer Sacheinlage einbezahlt werden, d.h. Sie bringen an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die Gesellschaft ein.
Mindestkapital
CHF 100'000; mind. CHF 50'000 müssen liberiert werden, also als Einlage einbezahlt
Verwendungszweck
Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen
Vorteile
Anonymität der Aktionäre und Investoren
Ausschliessliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen
Einfache Übertragung der Aktien
Nachteile
Hohe Kosten
Anforderungen Mindestkapital
Doppelbesteuerung